Mietbedingungen

Mietbedingungen

Stand: 01.10.2024

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Die folgenden Mietbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen

Da-Leih-Lama
vertreten durch Tjade Tenberg
Neufeldweg 10
85778 Haimhausen
Mobil & WhatsApp: +49-151-17821210
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.da-leih-lama.de

(im Folgenden „Vermieter“ genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden geschlechtsneutral „Mieter“ genannt, gemeinschaftlich auch „die Parteien“).

1.2 Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist grundsätzlich die Vermietung von Artikeln durch den Vermieter an den Mieter. Es wird grundsätzlich unterschieden in:

  • Mietartikel: Hauptgegenstand des Mietvertrages
  • Essenzielles Zubehör: weitere Bestandteile, ohne die der Mietartikel nicht zu dem
    eigentlichen Zwecke eingesetzt werden kann
  • Mietbares Zubehör: Weitere mietbare Artikel, die den Einsatzzweck des Mietartikels erweitern oder ändern und daher in Verbindung mit dem Mietartikel stehen.
  • Kaufbares Zubehör: Käuflich erwerbbare Zubehörartikel wir Verschleißgegenstände oder Gegenstände, bei denen eine Nutzung durch unterschiedliche Kunden nicht vorausgesetzt werden kann (z.B. Persönliche Schutzausrüstung).
  • Betriebsstoffe: Stoffe oder Mittel, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes unabdingbar sind, wie z.B. Treibstoffe, Schmiermittel, etc.

1.3 Die Vermietung der Artikel erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Vereinbarung. Die Mietbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen Mietbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

1.4 Mieter bzw. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2. Angebot & Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung des Vermieters zur Abgabe einer Buchungsanfrage dar. Fehler oder Irrtümer in den Online-Anzeigen des Vermieters sind vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter nach Verfügbarkeit eine Offerte, in der alle Gebühren, Kosten und die Kaution ersichtlich sind. Der Mieter gibt ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Abschluss der Buchung erfolgt nach Angabe aller relevanten Daten durch den Mieter sowie nach Bestätigung des Vermieters und kann per Telefon, E-Mail, vor Ort oder über die Website des Vermieters mit dem Anklicken des Buttons [zahlungspflichtig Buchen] erfolgen. Erst mit Abschluss der Buchung und der Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail kommt der Mietvertrag vorbehaltlich vereinbarter Vorauszahlungen, Kautionen und ggf. Identifikation zustande.

2.2 Der Mieter versichert, dass alle von ihm zur Mietabwicklung getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß und korrekt sind. Änderungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei falschen bzw. fehlenden Adressangaben (Namensschild an Lieferadresse) trägt der Kunde alle anfallenden Kosten und erhält keine Rückerstattung.

3. Datenschutz

3.1 Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weitergibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert.

3.2 Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Weitere Hinweise dazu finden sich in den Informationen zum Datenschutz.

4. Mietpreis & Kaution

4.1 Der Mietpreis entspricht dem im Mietangebot genannten Zeitraum und kann durch vom Vermieter gewährten Rabatte abweichen. Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung durch den Mieter den vereinbarten Mietzeitraum unterschreitet. Unterschreitet die tatsächliche Mietdauer den vereinbarten Zeitraum maßgeblich, kann der Vermieter den zu entrichtenden Mietpreis nach eigenem Ermessenreduzieren. Dies ist als Akt der Kulanz zu betrachten.

4.2 Grundsätzlich ist lediglich die pünktliche Übergabe des Mietartikels bis spätestens zum Beginn des Mietzeitraums relevant für das Erreichen des vollen Mietzeitraumes im Sinne der vollen Zahlungspflicht des Mieters.

4.3 Der Vermieter ist berechtigt, in bestimmten Fällen vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird in der Offerte an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietartikel vom Mieter akzeptiert. Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorauszahlung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er die Mietartikel im unversehrten und sauberen (vom Vermieter nicht beanstandeten) Zustand an den Vermieter zurückgegeben hat. Die Rückzahlung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Bei Überweisungen muss der Mieter seine Bankdaten für die Rückzahlung der Kaution zur Verfügung stellen.

4.4 Alle Preise sind in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Handelt der Mieter gewerblich, kann gegenwärtig keine Vorsteuer ausgewiesen werden.

5. Gutscheine & Guthaben

5.1 Der Vermieter kann dem Mieter Gutscheine zur Verfügung stellen. Diese reduzieren den Mietpreis für die nächste Miete um einen prozentualen oder festen Betrag. Gutscheine sind nicht auf Nachberechnungen, Kaufartikel sowie auf Montage-, Betreuungs-, Reparatur- und Reinigungs- und Lieferungsdienstleistungen anwendbar, es sei denn, sie werden mit genau diesem Verwendungszweck ausgestellt.

5.2 Des Weiteren kann der Vermieter in bestimmten Fällen dem Mieter ein Mietguthaben auf sein Kundenkonto hinterlegen. Dieses Guthaben kann der Mieter zeitlich unbegrenzt auf das komplette Sortiment für eine zukünftige Miete einsetzen und den Mietpreis um den Guthabenbetrag reduzieren.

5.3 Der Mieter muss dem Vermieter vor Abschluss der Buchung mitteilen, dass er sein Guthaben oder Gutscheine einsetzen möchte. Gutscheine und Guthaben sind nicht auszahlbar. Andernfalls behält sich der Vermieter vor, die Einlösung für diesen Geschäftsvorfall abzulehnen.

6. Zahlung

6.1 Die Zahlung der Mietgebühr hat spätestens bei Übergabe in bar oder bargeldlos im Voraus per PayPal oder EC- bzw. Kreditkarte vor Mietbeginn zu erfolgen. Zahlungen auf Rechnung sind nach Ermessen des Vermieters insbesondere für juristische Personen (Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen) möglich und bis zum genannten Zahlungsziel ohne Abzug zu begleichen. Im Normalfall beträgt das Zahlungsziel hier acht Tage ab Rechnungsstellung, bei Nichteinhaltung fallen bei Zahlung auf Rechnung Verzugszinsen laut § 288 BGB sowie insbesondere eine Verzugszinsenpauschale laut § 288 (5) BGB an.

6.2 Bei Reservierung von Mietartikeln über den Onlineshop wird eine Anzahlung in Höhe von 10% der Mietgebühr erhoben. Der restliche Betrag sowie eine etwaige Mietkaution sind wie unter 6.1 beschrieben fällig.

6.3 Nachberechnungen für verspätete Rückgabe, Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung sind in der Regel sofort fällig und werden ausschließlich auf den ursprünglichen Vertragspartner ausgestellt.

6.4 Der Vermieter ist stets bemüht, zusammen mit dem Mieter eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Sollte vonseiten des Mieters aber keinerlei Kooperationsbereitschaft zu erkennen und eine offene Forderung auch nach mehrmaligen Erinnerungen weiterhin unbeglichen sein, so behält sich der Vermieter vor, die Forderungen auf privatrechtlichem Weg einzutreiben und in schweren Fällen auch strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Kommt der Mieter nach Zustellung einer Mahnung in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rückgabe des Artikels zu fordern bzw. diesen auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Vermieter behält sich vor, Verzugszinsen laut § 288 BGB zu berechnen.

7. Übergabe & Lieferung

7.1 Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort Neufeldweg 10, 85778 Haimhausen. Die Übergabe am Standort erfolgt stets nach Absprache der Zeitpunkte zu Abholung und Rückgabe. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe ist der Vermieter zur Absprache eines neuen Rückgabetermins vorab telefonisch zu kontaktieren.

7.2 Es besteht bei vielen Artikeln zusätzlich die Möglichkeit der Lieferung, die separat zugebucht werden kann. Die Zeitpunkte der Anlieferung bzw. zur Abholung werden zu Vertragsschluss vereinbart.

7.3 Für vereinbarte Übergabezeitpunkte wird eine Karenzzeit von +15 Minuten vereinbart. Übergaben am Standort können nach dieser Karenzzeit nicht garantiert werden, bei Lieferung wird der Mieter per Telefon oder Chat benachrichtigt, wen der Übergabeort verlassen wird. Wird eine über diese Karenzeit hinausgehende Verspätung von der verspäteten Partei vor dem Übergabezeitpunkt angezeigt, gilt die angezeigte Verspätung damit als neuer Übergabezeitpunkt.

7.4 Werden die vereinbarten Übergabezeitpunkte vom Mieter schuldhaft nicht eingehalten, werden insbesondere bei Lieferung nach der Karenzzeit Verzögerungskosten zu einem Stundensatz von 49 € brutto pro Stunde berechnet. Des Weiteren gelten die Bestimmungen nach Punkt 7.2 dieser Bedingungen zur genehmigten oder eigenmächtig verlängerten Mietzeit.

7.5 Bei der Übergabe wird der Mieter vom Vermieter sofern notwendig im Umgang mit der Mietsache unterwiesen.

7.6 Die Zusage eines Übergabe- oder Anliefertermins erfolgt stets unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände erhält der Mieter seinen Mietpreis abzüglich einer Blockiergebühr von 10% des vereinbarten Rechnungspreises sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden konnte. Im Falle einer sehr kurzfristigen Buchung innerhalb von weniger als zwei Tagen vor Mietbeginn oder verspäteten Zahlung bzw. verzögerter Identifizierung des Mieters gilt dies nicht. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich um eine Alternativlösung zu bemühen.

7.7 Sofern es sich um benzin- oder dieselbetriebene Mietobjekte handelt, werden diese mit vollem Treibstofftank übergeben. Die Rückgabe braucht nicht mit vollem Tank zu erfolgen, die erste Befüllung ist in der Mietgebühr enthalten. Eine Verrechnung der restlichen Treibstoffmenge bei Rückgabe erfolgt nicht, jeglicher in der Maschine verbleibender Treibstoff geht, auch bei nachgetankten Mengen, in das Eigentum des Vermieters über. Bei Maschinen, die mit selbstständigem Antrieb bewegt werden müssen, muss sich bei der Rückgabe ausreichend Treibstoff für Transport bzw. Verladen im Tank befinden.

8. Mietzeit & Rückgabe

8.1 Die Mietzeit beginnt und endet laut den vereinbarten Daten und Uhrzeiten der Mietbuchung. Der Artikel ist bei Abholbuchungen zur vereinbarten Zeit unserem Firmensitz zurückzugeben.

8.2 Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums sind so früh wie möglich, mindestens jedoch eine Stunde vor Ablauf der Mietzeit, mit dem Vermieter abzusprechen und sind erst durch schriftliche Zustimmung durch den Vermieter wirksam. Möchte der Mieter seine Buchung verlängern, wird der bestehende Mietvertrag um die zusätzliche Zeit ergänzt. Der jeweilige Tarif findet dann weiterhin Anwendung. Kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht pünktlich nach oder verlängert die Mietzeit eigenmächtig, wird eine neue Mietbuchung zum tagesbasierten Grundpreis ohne Rabattstufen mit einem Aufschlag von 10% des Grundpreises ohne Berücksichtigung vorheriger Buchungen berechnet. Zur Berechnung des neuen Mietzeitraums werden das das Ende des ursprünglichen Mietzeitraums als Beginn und das tatsächliche Rückgabedatum beim Vermieter als Mietende, aufgerundet auf volle Stunden, genutzt. Dies gilt auch, sofern der Mietartikel ohne zur Nutzung essenzielles Zubehör zurückgegeben wird oder die Rückgabe durch Verschulden des Mieters nicht sachgemäß erfolgt.

8.3 Fehlendes Zubehör ist innerhalb von zwei Werktagen zurückzugeben und verspätete Rückgaben sind unverzüglich an den Vermieter zu melden. Gibt der Mieter den Mietartikel vor dem vereinbarten Mietende zurück, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Erstattung des Mietpreises. Wurfe zum Mietartikel Kaufzubehör erworben, besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf Erstattung, kann aber nach Absprache mit dem Vermieter als Guthaben auf das Kundenkonto des Mieters gutgeschrieben werden.

9. Mängel

9.1 Der Mieter überprüft die Mietartikel bei Übergabe auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit, Sauberkeit und einwandfreie Beschaffenheit. Deutliche Gebrauchsspuren oder Beschädigungen, die ohne Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit der Mietartikel bleiben, werden dokumentiert. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend schriftlich (mitsamt Nachweisbild/ern) festgehalten worden sind.

9.2 Auf eigene Veranlassung des Mieters durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die vorherige Zustimmung des Vermieters. Jeder bei der Nutzung durch den Mieter auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sowie essenziellem Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. Defekte Artikel sowie Zubehör sind umgehend ausnahmslos wieder an den Vermieter zurückzugeben.

9.3 Dies gilt auch, falls der Artikel nach Meinung des Mieters nicht für den vorgesehenen Zweck nutzbar ist. In diesem Fall bemüht sich der Vermieter umgehend um eine Lösung durch technische Hilfestellung oder eventuelle Ersatzlieferung.

9.4 Die Entwendung oder der Untergang der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist vom Mieter nachzuweisen und unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden sowie dem Vermieter anzuzeigen. Die behördliche Anzeige ist dem Vermieter nachzuweisen.

10. Pflichten des Vermieters

10.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietartikel dem Mieter rechtzeitig zu übergeben, damit ein pünktlicher Mietbeginn gewährleistet ist.

10.2 Des Weiteren verpflichtet sich der Vermieter, die Mietartikel in technisch einwandfreiem, nutzbarem Zustand inklusive vereinbartem Zubehör zur Verfügung zu stellen.

10.3 Sollten Probleme auftreten, so verpflichtet sich der Vermieter, den Mieter nach Meldung per Telefon, Chat oder E-Mail im Rahmen seiner Möglichkeiten beratend zu unterstützen und den Sachverhalt zur Zufriedenheit des Mieters zu klären. Sofern die Nutzung des Mitartikels maßgeblich ausgesetzt werden musste, kann der Mietzeit nach Absprache entsprechend verlängert werden, sofern keine Folgebuchung besteht.

11. Pflichten des Mieters

11.1 Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Artikel. Die beiliegenden Anweisungen sowie gesonderte Hinweise auf dem Buchungsdokument sind zu befolgen.

11.2 Der Mieter hat die Pflicht, sich über eine ordnungsgemäße und den jeweiligen Sicherheitsanforderungen entsprechende korrekte Nutzung vor Benutzung des Mietgegenstandes zu informieren und diese sicherzustellen. Dies beinhaltet auch die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von falscher Benutzung, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, höherer Gewalt oder Diebstahl.

11.3 Der Mieter ist für die Sicherheit der Mietartikel verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit der Artikel nicht entwendet werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Artikel für Dritte zugänglich ist.

11.4 Der Mieter kommt für sämtliche Betriebskosten während der Mietdauer selbst auf. Mietartikel sind inklusive etwaigem essenziellem sowie weiterem gemietetem Zubehör (auch Artikelverpackung) zum vereinbarten Termin wie ursprünglich übergeben zurückzugeben.

12. Haftung des Mieters

12.1 Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit. Diese Haftung umfasst den Mietartikel selbst, abhandengekommenes Zubehör sowie die Artikelverpackung zum Preis der Wiederbeschaffung. Ist ein Mietartikel durch Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbar, wird dem Mieter eine entsprechende Nachberechnung inklusive Nachweisbildern übermittelt.

12.2 Bei Verschleißartikeln gilt dies bei einer Abnutzung von über 50% während der Miete. Der Mieter hat in keinem Falle Anspruch auf Aushändigung des defekten Artikels. Eine etwaige Kostenübernahme durch seine Haftpflichtversicherung ist durch den Mieter selbst zu klären.

13. Gefahrenübergang

13.1 Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald dieser die Geschäftsräume des Vermieters mit dem übergebenen Artikel verlässt oder dieser im Falle der Lieferung übergeben ist.

13.2 Bei der Rückgabe geht die Gefahr mit der Übergabe des oder der Artikel an den Vermieter über.

14. Lieferprobleme

14.1 Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück.

14.2 Es erfolgt keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter.

15. Schadensersatzansprüche & Haftungsausschlüsse

15.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf die vom Mieter gezahlte Miete. Dies gilt für sämtliche Ansprüche gegen den Vermieter, unabhängig davon, woher diese Ansprüche stammen.

15.2 Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zum Schadenersatz.

15.3 Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere das Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen höherer Gewalt, Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Artikel von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn.

15.4 Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für eventuell entstandene Schäden am Kundeneigentum sowie Folgeschäden bei Unterstützung des Mieters bei Verladung oder Montage von Mietartikeln.

15.5 Der Vermieter haftet nicht, sollte sich ein Mietartikel, nach Beratung durch den Vermieter, als nicht für den vom Mieter vorgesehenen Zweck nutzbar erweisen. Der Mieter hat sich nach Beratung nochmals eigenständig zu informieren, ob der gebuchte Mietartikel für seinen Einsatzzweck wirklich nutzbar und kompatibel ist.

15.6 Der Vermieter haftet nicht für den Datenverlust, der bei dem Einsatz der Mietgegenstände entstehen kann. Der Mieter hat für eine angemessene Datensicherung zu sorgen.

16. Reparatur

16.1 Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt oder ohne das für die Nutzung essenzielle Zubehör zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten.

16.2 Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen, selbst zu reparieren oder im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatz zu kaufen. Erfolgt die Reparatur durch den Vermieter, so wird diese mit einem Stundensatz von 49€ brutto pro Stunde sowie den Beschaffungskosten für eventuell benötigte Ersatzteile oder Reparaturmittel abgerechnet. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. mit einer gegebenenfalls vorhandenen Kaution verrechnet. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.

16.3 Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Defekt direkt bei der Übergabe des Artikels beim Vermieter meldet und somit nicht für dessen Zustand verantwortlich ist (siehe 8. Mängel).

17. Reinigung

17.1 Gibt der Mieter den Mietartikel bzw. essenzielles Zubehör in einem nicht akzeptablen Zustand zurück, in dem eine Weitervermietung an einen Folgemieter nicht ohne eine Reinigung, Trocknung oder weitere Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung möglich ist, so hat er für diesen Aufwand aufzukommen, sofern dieser Zustand nicht schon bei Lieferung bestand (siehe 8.Mängel). Das gilt auch bei Missachtung der Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise auf der Buchung bzw. in der Betriebsanleitung.

17.2 Der Aufwand wird dabei nach Zeit- und Materialbedarf berechnet und wird ab einem Aufwand von mehr als 10 Minuten mit einem Stundensatz von 49€ brutto pro Stunde in Rechnung gestellt. In diesem Fall werden Nachweisbilder zur Dokumentation angefertigt und dem Mieter als Beweis zusammen mit der Nachberechnung übermittelt. Diese hat der Mieter umgehend zu begleichen. Ist eine eventuelle Kaution vorhanden, wird der Betrag damit verrechnet.

18 Stornierung & Änderungen

18.1 Der Mieter kann noch nicht bezahlte Buchungen kostenfrei stornieren oder ändern, ausgenommen die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Der Mieter verpflichtet sich in diesem Fall, dies dem Vermieter so zeitnah wie möglich mitzuteilen, damit dieser entsprechend reagieren und den Mietartikel gegebenenfalls weitervermieten kann.

18.2 Ist eine Buchung bereits bezahlt oder auf Rechnung erfolgt, so erfolgt bei Stornierung durch den Mieter die Rückzahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr. Diese beträgt 10% des Gesamtbetrages abzüglich einer eventuellen Kaution. Der verbleibende Differenzbetrag wird dem Mieter umgehend nach Stornierung auf dem Weg der ursprünglichen Zahlung erstattet.

18.3 Alternativ kann der Mieter den Mietzeitraum nach Verfügbarkeit kostenlos ändern lassen oder sich den kompletten Betrag als Guthaben für zukünftige Mieten auf sein Kundenkonto gutschreiben lassen. (siehe Punkt Gutscheine & Guthaben).

18.4 Lehnt der Mieter die Übernahme der Mietgegenstände aus Gründen ab, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann die Buchung im gegenseitigen Einvernehmen noch storniert werden, es werden ausschließlich Kosten für bereits erbrachte Leistungen (z.B. Lieferung zum Übergabeort) fällig.

18.5 Bereits übergebene oder versendete Buchungen können nicht mehr storniert werden. Änderungen an Buchungen sind in der Regel nach rechtzeitiger Absprache problemlos und kostenfrei möglich.

18.6 Sind die Änderungen jedoch massiv, wiederholt oder betreffen bereits länger bestehende Rechnungen, behält sich der Vermieter vor, dies abzulehnen, ggf. diesen Aufwand zusätzlich zu berechnen. Nach Rechnungslegung sind keine Änderungen mehr möglich.

19. Kündigung

19.1 Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos gemäß Punkt 17 kündigen. Das gilt insbesondere, wenn er der Aufforderung einer fristgerechten Zahlung auf Vorkasse oder einer Identifikation nicht rechtzeitig folgt und somit der vom Mieter gewünschte Mietbeginn nicht mehr realisierbar ist. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der berechtigte Verdacht der Zahlungsunfähigkeit oder Betrug besteht.

19.2 Kommt der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere bei nicht fristgerechter Lieferung des Mietartikels. Ausgenommen sind sehr kurzfristige Buchungen durch den Mieter, welche nach Absprache trotzdem auf Risiko des Mieters realisiert werden oder durch fehlende Mitwirkung des Mieters nicht rechtzeitig geliefert werden können.

20. Mieter & Identifizierung

20.1 Der Mieter muss voll geschäftsfähig und in Deutschland mit fester Adresse gemeldet sein. Vor der Übergabe der Mietartikel muss ein gültiger Personalausweis oder ein anderweitig rechtsgültiger Nachweis über Identität und Meldeadresse (z. B. Meldebestätigung) vorgelegt werden, um möglichen Betrugsversuchen vorzubeugen (siehe Datenschutzhinweise).

20.2 Bei juristischen Personen (Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen) kann nach Ermessen des Vermieters auf einen Identitätsnachweis verzichtet werden, jedoch kann ein Nachweis über die Unternehmenszugehörigkeit verlangt werden.

21. Eigentumsvorbehalt

21.1 Die Mietartikel bleiben mit all Ihren Bestandteilen uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet.

21.2 Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter.

22. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten der Sitz des Vermieters, 85778 Haimhausen. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.